Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronosche Gesundheitskarte hat die Chipkarte abgelöst
Die neue Gesundheitskarte ist zur Behandlung zwingend erforderlich, falls nicht vorhanden benötigen wir in dringenden Notfällen einen schriftlichen Mitgliedsnachweis Ihrer Krankenkasse.
Andernfalls sind wir berechtigt, Ihnen eine Privatrechnung zu stellen.
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