Aufgaben des Durchgangsarzt

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit besteht in der Behandlung von Arbeits-, Schul-, und Kita-Unfällen
Die medizinische Behandlung im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung muss dabei durch speziell ermächtigte Durchgangsärzte erfolgen. Diese Ärzte verfügen über spezielle Qualifikationen, die über die alleinige Facharztanerkennung hinausgehen. Es muss
u.a. eine mehrjährige Tätigkeit an einem für die Unfallbehandlung spezialisierten Krankenhaus erfolgt sein und es müssen spezielle Anforderungen vorgegebener Qualitätsstandards erfüllt werden.
Viele Patienten unterschätzen die Möglichkeiten einer modernen Praxis.
Die Praxis verfügt über alle technischen, räumlichen Voraussetzungen zur optimalen Versorgung von Unfallverletzten. Sogar eine Transportanfahrt ist zur Praxis für Rettungs- und Krankenwagen problemlos erreichbar.
Eine Anbindung ans Krankenhaus ermöglicht, wenn erforderlich, eine umgehende Weiterleitung zur stationären Behandlung. Neben der Behandlung von Sport- Freizeit- und Haushaltsunfällen sind wir als Durchgangsärzte (sogenannte D-Ärzte) speziell zur Versorgung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen durch die Berufsgenossenschaften zugelassen.
Auch hinsichtlich der Nachbehandlung von Unfällen oder nach Operationen im Krankenhaus oder der Erstversorgung anderenorts sind Sie bei uns gut aufgehoben.


Der Arzt für Arbeitsunfälle
Bei einem Arbeitsunfall genießen Versicherte den Schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung (DGUV) einen besonderen Versicherungsstatus.
Doch damit der Schutz der Versicherung und damit auch Leistungen wie Lohnfortzahlung wahrgenommen werden kann, gilt es gewisse vorgaben einzuhalten.
Dazu zählt auch die Medizinische Versorgung vom Durchgangsarzt. Damit die Rehabilitation nach Arbeits-, Schul-, Kita- und Wegeunfälle sowie bei Berufserkrankungen gewährleistet ist.

Die Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Erstellung der ersten Diagnose und des vorliegenden Sachverhalts

Die Durchführung der Erstversorgung

Das Verfassen eines Arztberichts, welcher der Unfallversicherung vorgelegt wird

Die Koordinierung von weiterbehandelnden Einrichtungen und Ärzten

Die Steuerung der abschließenden Behandlung




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Info-Bereich
Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von der oder zur Arbeit) in Deutschland.